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Grundsätzliche Prüfung, meist planungsrechtlicher Art, ob ein Vorhaben generell zulässig ist. Der Bauvorbescheid ersetzt keine Baugenehmigung (Verwaltungsakt). |
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Ein Grundbuch ist ein amtliches Verzeichnis von Grundstücken, das unter anderem Lage, Eigentumsverhätnisse und mit dem Grundstück verbundene Rechte verzeichnet. |
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Ein Notar beurkundet Rechtsgeschäfte und beglaubigt Unterschriften. Notar kann in Deutschland nur ein deutscher Staatsbürger werden, der zum Richteramt befähigt ist, also ein Volljurist mit erfolgreich abgelegtem 2. Staatsexamen (siehe Deutsches Richtergesetz). |
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Der Grundriss ist eine abstrahierte, zeichnerisch dargestellte, zweidimensionale Abbildung einer räumlichen Gegebenheit. |
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